Gemäß der Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich vom 18.03.2020 zur Beschränkung der Beherbergung zu touristischen Zwecken ist es ab sofort untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Bereits beherbergte Personen haben ihre Rückreise bis zum 19.03.2020, spätestens jedoch bis zum 25.03.2020 vorzunehmen.
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