Die niedersächsische Landesregierung hat ein Beherbergungsverbot für Personen aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf (NRW) erlassen. In der am 26.06.2020 veröffentlichten Fassung wird es Urlauberinnen und Urlaubern aus den genannten Landkriesen erlaubt Ihren Urlaub fortzusetzen. Hierzu muss der Urtlaub allerdings vor dem 11.06.2020 begonnen worden sein. Diese Verordnung gilt bis zum 05.07.2020.
Betreiberinnen und Betreibern von Beherbergungsstätten wie Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätzen in Niedersachsen wird ab Freitag untersagt Personen die Ihren ersten Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in einem der Kreise haben unterzubringen.
Personen die ein ärtzliches Zeugnis, das einen negativen Test auf Covid-19 bescheinigt, können Ihren Urlaub trotzdem antreten.