Während das Verbot zum Alkoholausschank im Landkreis Aurich wieder aufgehoben wurde bleibt auch an Himmelfahrt die Kontaktbeschränkung bestehen. Das bedeutet, dass ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten und Gruppenbildung vermieden werden soll. Der Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken bleibt weiterhin bestehen. Wanderungen und Fahrradtouren mit Angehörigen zweier verschiedener Hausstände sind zulässig.
Die Polizei hat für diesen Tag verstärkte Kontrollen angekündigt.