Ab heute muss in der Öffentlichkeit in bestimmten Situationen in Niedersachsen eine Gesichtsmaske getragen werden. Die Pflicht zum Tragen der Maske besteht grundsätzlich dort wo kein Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden kann. Hierzu zählt unter anderem der Nahverkehr und in allen Geschäften, Einkaufszentren, Baumarkt und Wochenmarkt. An Haltestellen, im Bahnhof sowie in Taxen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ebenfalls Pflicht. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Geldinstitute. Bußgelder sollen nach einer Eingewöhnungszeit ab dem 4. Mai verhängt werden. Weitere Informationen zum Tragen der Masken und Ausnahmeregeln gibt es bei den zuständigen Behörden.
Quelle: ndr