Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat das Beherbergungsverbot am 15. Oktober 2020 außer Vollzug gesetzt. Die Niedersächsische Corona-Beherbergungs-Verordnung wurde am 9. Oktober 2020 veröffentlicht und wurde als Schutzmaßnahme gegen eine Ausbreitung der Covid-19 Viren veröffentlicht.
Ungeachtet der Entscheidung vom OVG Lüneburg werden alle Bürgerinnen und Bürger aus Hotspots innerhalb und außerhalb Niedersachsens herzlich gebeten, freiwillig auf touristische Reisen zu verzichten, um eine weitere Ausbreitung des Virus so weit wie möglich zu verhindern.
Quelle: niedersachsen.de